Was macht eine gute Vermögensverwaltung aus?

 

Die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Vermögensverwaltung ist neben der Kompetenz und Erfahrung des Anlagemanagements die Interessengleichheit zwischen dem Anleger und seinem Verwalter. Nur dann ist sichergestellt, dass der Vermögensverwalter wirklich die Interessen seiner Kunden vertritt und nicht entgegengesetzten Anreizen folgt, die zu Interessenkonflikten führen - wie zum Beispiel Provisionszahlungen.

Eine unabhängige Vermögensverwaltung, die auf einer transparenten Honorarbasis arbeitet und bewusst auf Provisionszahlungen verzichtet, bietet die Gewähr dafür, dass die Interessen des Anlegers und seiner Vermögensverwaltung deckungsgleich sind. Es ist immer wieder verblüffend zu sehen, wie wenig Gedanken sich vor allem Kunden großer Finanzkonzerne über diesen zentralen Aspekt machen.

Um den bei vielen Finanzinstituten vorhandenen Interessenkonflikt zu erkennen, muss man zunächst analysieren, welche Leistungen man als Vermögensanleger in Anspruch nimmt und wie die beteiligten Dienstleister - offen oder verdeckt -  daran verdienen.

Grundsätzlich nimmt ein Vermögensanleger drei unterschiedliche Leistungen in Anspruch:

 

  • Vermögensberatung beziehungsweise Vermögensverwaltung
  • Produktentwicklung und -administration, z.B. von Investmentfonds
  • Orderausführung / Abrechnung / Verwahrung / Reporting

In der Regel geben Privatanleger alle drei Leistungen in die Hand eines einzigen Anbieters, meistens einer Bank. Dies führt gewöhnlich zu Interessenkonflikten, da ein Finanzkonzern, der alle drei Dienstleistungen erbringt, in der Beratung nicht unabhängig sein kann und die Interessen des Gesamtunternehmens berücksichtigen muss. Ein bekanntes Beispiel ist bei Banken der Einsatz hauseigener Produkte wie Investmentfonds oder Zertifikate. Auch wenn es Produkte von Wettbewerbern gibt, die eindeutig besser sind, werden nur allzu oft hauseigene Produkte eingesetzt.

Die bereits genannten Provisionszahlungen führen häufig zu einem Auswahlverfahren, in dem nicht die beste Leistung die Wahl des Produkts bestimmt, sondern die Höhe der erzielbaren Bestandsprovision. Das Kundeninteresse wird also den Interessen der Bank untergeordnet. In der Zusammenarbeit mit einer unabhängigen, rein auf Honorarbasis arbeitenden Vermögensverwaltung werden diese zentralen Interessenkonflikte neutralisiert.

Eine unabhängige Vermögensverwaltung übernimmt die drei vorher genannten Dienstleistungen:

 

Die individuelle Verwaltung des Kundenvermögens anhand der persönlichen Vorgaben des Mandanten. Die Vermögenswerte des Kunden verbleiben dabei bei einer gemeinsam ausgesuchten Depotbank.

Der Vermögensverwalter übernimmt im Rahmen der vom Kunden festgelegten Anlagerichtlinien eigenverantwortlich die laufende Verwaltung des Kundenvermögens. Zu diesem Zweck erhält er für das Kundendepot eine reine Transaktionsvollmacht, hat jedoch keinen Zugriff auf das Kundenvermögen. Das ganze Spektrum attraktiver Anlagelösungen kann jetzt zum Einsatz kommen, denn sachfremde Kriterien wie z.B. hohe Bestandsprovisionen oder hauseigene Produkte haben keinen Einfluss auf die Investmententscheidungen. Im Gegenteil: Der Vermögensverwalter ist gemeinsam mit seinen Kunden bestrebt, Depotbankkosten, Handelskosten und Produktkosten so niedrig wie möglich zu halten.

Denn alle Kosteneinsparungen kommen letztlich der Performance des Kunden zugute. Und an den Ergebnissen, die für den Kunden erzielt werden, bemisst sich unter anderem die Vergütung des Vermögensverwalters.

Hier schließt sich der Kreis, und es ist sichergestellt, dass das Handeln des Vermögensverwalters ausschließlich den Zielen seiner Kunden verpflichtet ist – transparent, individuell und flexibel.

Vorteile der Trennung der Funktionen durch einen unabhängigen Vermögensverwalter:  

 

  • Unabhängige Beratung und unabhängiges Research
  • Freie Produktauswahl aus dem gesamten Spektrum
  • Interessengleichheit zwischen Verwalter und Mandant
  • Gegebenenfalls leistungsabhängige Vergütung des Verwalters
  • Stabile, langfristige Beziehung zwischen Verwalter und Mandant
  • Verhandlung günstiger Abwicklungsgebühren im Sinne des Kunden